12. SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.05.2021
Die 12. Corona-Eindämmungsverordnung umfasst die aktuellen Regelungen. Die Freiwilligkeit zum Betreten der WfbM bleibt bestehen. Die VO ist bis zum 24.05.2021 gültig.
Die 12. Corona-Eindämmungsverordnung umfasst die aktuellen Regelungen. Die Freiwilligkeit zum Betreten der WfbM bleibt bestehen. Die VO ist bis zum 24.05.2021 gültig.